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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 08/2009

§ 1 Geltung, Begriffsbestimmung
a) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, sondern nur wenn wir eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung abgeben.
b) Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche, oder fernmündliche Nebenabreden, oder Änderung des Vertrages, oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
c) "Kunden" sind "Verbraucher" und "Unternehmer". "Verbraucher" sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Unternehmer" sind natürliche oder juristische Personen, oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Bei gegebenem Anlass hat der Kunde auf unsere Aufforderung Nachweise in gehöriger Form (z.B. Auskunft des Finanzamtes, Steuerberaters, Gewerbeamtes, etc.) zu erbringen, dass / ob es sich bei ihm um einen "Verbraucher" oder einen "Unternehmer" handelt.

 

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss, Lieferung
a) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in unserem Katalog sowie die auf unseren Webseiten aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein uns bindendes Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Waren und Leistungen auch tatsächlich und zu den genannten Preisen lieferbar sein werden, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Abweichungen von den Abbildungen, Beschreibungen, Gewichtsangaben usw. in Form, Farbe und/oder Gewicht / Leistung sowie Irrtum behalten wir uns vor, insb. im Rahmen des Zumutbaren. Die Verwendung von Firmenbezeichnungen (wie z.B. VW, Audi, Porsche, etc.) in Bezug auf die Ware dient lediglich der Beschreibung von Verwendungsmöglichkeiten der Bauteile. Keinesfalls handelt es sich hierbei um Originalteile des gleichnamigen Herstellers. Die in der Beschreibung aufgeführten Beschaffenheiten umschreiben die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend. Etwaige öffentliche Werbeaussagen und Produktangaben sind grundsätzlich nicht Gegenstand der vertraglichen Produktspezifikation. Unsere Lieferanten stellen uns von der Produzentenhaftung frei, soweit diese dafür einzustehen haben. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
b) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, oder durch Anlieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
c) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit einer Ware / Leistung unverzüglich durch uns informiert. Uns steht in solchen Fällen ein Rücktrittsrecht zu. Die Gegenleistung wird sodann unverzüglich durch uns zurückerstattet.
d) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg (insb. E-Mail / Internet), wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Weiterhin bestätigen wir den Zugang der elektronischen Bestellung unverzüglich. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
e) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Von uns genannte Liefertermine, Zeiten und -Fristen sind nur annähernd und unverbindlich. Mit einer Leistungsfrist von vier Wochen ohne Ankündigung ist angesichts unseres Warensortiments stets als marktüblich zu rechnen. Die Vereinbarung von festen Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung und Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist bei Sonderanfertigungen nicht möglich. Vereinbarte Lieferfristen und -termine mit Lieferanten sind verbindlich.
f) Unvorhergesehene Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten oder Herstellers, Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, Mobilmachung, Krieg, usw.), haben wir nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Wir sind sodann berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
g) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, des Körpers und der Gesundheit. Eine Beweislaständerung zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
h) Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Außer im Falle von Mängeln, hat der Käufer sich nach Aufforderung durch den Verkäufer binnen einer angemessenen Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.

 

§ 3 Umtausch, Rücknahme, Rücksendung
a) Umtausch und Rücknahme findet mit Ausnahme von Gewährleistungsfällen und Fernabsatzverträgen nicht statt. Ein im Einzelfall vereinbarter Umtauschvorbehalt muss von uns schriftlich bestätigt werden. Elektrische und elektronische Teile sowie Sonderbestellungen, Bücher, Software und gebrauchte Teile sind von Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
b) Rücksendungen außerhalb von Fernabsatzverträgen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden und frei Haus an unsere Geschäftsadresse. Eventuell noch anfallende Kosten für Rücksendungen werden dem Kunden von uns berechnet. Bei ersatzlosen Rücksendungen behalten wir uns den Abzug einer Unkostenpauschale von bis zu 20 % vom Verkaufspreis vor. Bei unberechtigtem Rücktritt von einem erteilten Auftrag können wir (unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen) 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und entgangenen Gewinn verlangen.

 

§ 4 Rückgabe
a) Die Rückgabe ist ausgeschlossen bei nach Kundenspezifikation hergestellten Sonderanfertigungen sowie Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (insb. Sonderbestellungen). Weiterhin bei entsiegelter Software und eigens für den Kunden beschaffter Literatur. Zudem bei Büchern, deren Verpackung geöffnet wurde und sonstiger benutzter Ware (insb. elektrische und elektronische Teile), oder Waren, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe eignen.
b) Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

 

§ 5 Abnahme, Transport, Gefahrübergang
a) Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Geschieht dies, vorsätzlich, oder grob fahrlässig, nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen gegenüber dem Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert, oder offenkundig innerhalb dieser Zeit nicht zur Zahlung des Kaufpreises in der Lage ist.
b) Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware, bzw. deren Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Kunden über. Gleich, ob dieser Unternehmer oder Verbraucher ist. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder -Verschlechterung im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
c) Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen, für billigste Versandart. Versandvorgaben des Kunden werden von uns berücksichtigt, sofern möglich. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Versicherung gegen Transportschaden wird nur auf Wunsch des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
Der Käufer / Kunde trägt grundsätzlich die Kosten der Versendung ab der Niederlassung des Verkäufers. Für glasbruchgefährdete Artikel (z.B. Front- und Heckscheiben, etc.) sowie sehr sperrige Waren (z.B. Kofferraumhauben, etc.) wird eine zusätzliche Verpackungspauschale berechnet.

 

§ 6 Versand, Verpackung
Der Käufer / Kunde trägt grundsätzlich die Kosten der Versendung ab der Niederlassung des Verkäufers. Für glasbruchgefährdete Artikel (z.B. Front- und Heckscheiben, etc.) sowie sehr sperrige Waren (z.B. Kofferraumhauben, etc.) wird eine zusätzliche Verpackungspauschale berechnet.

 

§ 7 Preise, Angebote, Zahlungsweise, Verzugszinsen, An- und Aufrechnung
a) Zur Berechnung kommen unsere, am Tage der Auslieferung gültigen Preise, gemäß Preisliste, in EURO, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Verpackung und Transport, sofern nicht anders angegeben.
b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, bei Unternehmern bei mehr als sechs Wochen. Preisänderungen sind ebenfalls zulässig, wenn nach Abschluss des Vertrages erhebliche Kostenerhöhungen bei uns eintreten, z.B. durch Preiserhöhungen seitens des Lieferanten, Erhöhung der Lohn- oder Materialkosten, oder Wechselkursschwankungen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 30 % ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
c) Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe / Lieferung des Liefergegenstandes sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Standardmäßig wird der Rechnungsbetrag durch Nachnahme oder Kreditkarte erhoben.
d) Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 7% (bei Unternehmern 9%) über dem Basiszinssatz zu entrichten. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit dies nicht in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insb. der Mängelbeseitigung) steht.
e) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Von uns nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung.
f) Sofern von vorstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, können wir jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
a) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt dies bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung.
b) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug; Verletzung einer in unseren AGB genannten Pflicht oder Vermögensverfall des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In diesem Fall können wir auch die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an uns nehmen.
c) Die vorherige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren, oder der an ihre Stelle tretenden Forderungen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
d) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (V.V.V.) unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Die V.V.V. wird für uns, in unserem Namen und Auftrag vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt die V.V.V. mit Waren Dritter und bleibt dabei deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
e) Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
f) Der Unternehmer darf die gelieferte Ware und die aus der V.V.V entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura- Endbetrages an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Unternehmer weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
g) Haben wir von unserem Kunden sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren verlangt, so hat der Kunde die in unserem Eigentum stehenden Waren für uns getrennt von anderen Waren zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsgefahr ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt bzw. auf Kommissionsbasis gelieferten Ware gelten hierdurch als an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an.
h) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

 

§ 9 Mängel, Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung, Garantien
a) Der Käufer (Unternehmer, Verbraucher) hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware, uns schriftlich anzuzeigen. Beschädigt angekommene Sendungen sind gleichzeitig und vordringlich bei dem verantwortlichen Frachtführer (Post, UPS, Spediteur etc.) zu reklamieren und geltend zu machen.
b) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung. Gegenüber Unternehmern werden Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung gebrauchter Waren ausgeschlossen. Soweit eine neue, oder neu herzustellende, Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln -gleich aus welchem Rechtsgrund- ein Jahr ab Ablieferung.
c) Ist der Käufer Unternehmer, ist zusätzliche Voraussetzung für Mängelansprüche, dass der Mangel erheblich ist. Sodann leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
d) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Er hat auf dem Rücksendebegleitschein zu erklären, ob er Nachlieferung oder Nachbesserung begehrt. Nachlieferung erfolgt nur nach vorheriger Rückgabe der mangelhaften Ware. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als unsere Niederlassung verbracht werden, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung / des Kaufpreises (Minderung) verlangen, oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) wählen. Letzteres ist bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, nicht möglich. Die Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) ist als gescheitert anzusehen, wenn drei Versuche nicht zum Erfolg geführt haben, oder sie unmöglich, bzw. unverhältnismäßig ist.
f) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
g) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, oder den Verlust des Lebens des Kunden.
h) Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Mangelfolgeschäden, Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden sowie für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung. Die Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
i) Wir haben Sachmängel einer Lieferung, die wir von Dritten beziehen und unverändert an den Besteller weiterliefern nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
j) Sofern dem Kunden die Ware mit einer Montageanleitung geliefert wird und diese mangelhaft ist, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht und soweit tatsächlich eine Montageanleitung verfügbar ist.
k) Garantien im Rechtssinne enthält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 10 Motorsporteinsätze, Veränderungen
a) Von uns gelieferte Waren sind nicht zur Verwendung bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art bestimmt. Derartige, über den durchschnittlichen, im Straßenverkehr üblichen Gebrauch hinausgehende Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Gleiches gilt, wenn die Ware nach Erhalt vom Kunden oder Dritten verändert, bearbeitet oder instandgesetzt wird.

 

§ 11 Öffentlicher Straßenverkehr
a) Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Bei der Verwendung unserer Waren in oder an Fahrzeugen, die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen zulässig und gfls. gemäß der gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und gfls. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
b) Bei Sportfedern, Komplettfahrwerken und Gewindefahrwerken muss der Kunde sich vor Vertragsabschluss davon informieren ob die gesetzlich verlangte Mindestbodenfreiheit von 11 cm eingehalten werden kann. Wird nach Einbau der Ware festgestellt, dass die Bestimmungen bezüglich der Mindestbodenfreiheit nicht eingehalten werden können, hat der Käufer kein Recht auf Rückgabe der Ware oder Ersatz der Ein- und Umbaukosten.
c) Einige der von uns vertriebenen Artikel sind nicht für den Straßenverkehr in Europa zugelassen. Sie können bei Betrieb innerhalb des Geltungsbereichs der StVO / StVZO z.B. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, versicherungsrechtlichen Nachteilen und Strafbarkeit des Verwenders führen. Montage und Betrieb der Artikel erfolgen daher stets auf eigene Gefahr des Kunden. Für gesetzwidriges Verhalten des Kunden wird von uns keine Haftung übernommen. Aufgrund fehlender Zulassung zum Straßenverkehr können auch keine Teile durch uns zurückgenommen werden.

 

§ 12 Einbau
Von uns gelieferte Ware darf grundsätzlich nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden, der entsprechende Nachweis ist in ausreichender Form vom Kunden zu erbringen. Dies gilt insbesondere für Getriebe, Motoren, Fahrwerksteilen, elektronische / elektrische Bauteile und vergleichbare Waren. Ausgenommen sind Teile, welche gewerbsmäßig auch von einem Nicht-Fachbetrieb (z.B. Tankstelle) ohne besondere Fachkenntnisse montiert werden können (z.B. Räder, Stoßstangen, Zierteile). Im Zweifel ist von uns eine schriftliche Zustimmung zur Montage außerhalb einer Fachwerkstatt einzuholen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden ausgeschlossen.

 

§ 13 Nichtannahme, Stornierung, Nichtzahlung
a) Wenn der Kunde die Annahme der Ware ablehnt, eine ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, haben wir das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
b) Wenn vom Kunden der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung an uns gestellt wird und dieser angenommen wurde, gilt das gleiche.
c) Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadens bleibt uns in den vorgenannten Fällen des §13 a) und b) vorbehalten.
d) Bei Nichtzahlung durch den Kunden kann die Ware auf Kosten des Kunden wieder in das Lager genommen werden und erst nach Eingang der Zahlung auf Kosten des Kunden wieder zum Versand gebracht werden. Für die Zeit der Lagerung trägt der Kunde neben den Verzugszinsen die Kosten für die Lagermiete. Dieses Lagergeld wird nach den Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Jede Lagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

 

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Erfüllungsort sowie alleiniger Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten und Mahnverfahren ist unser Geschäftsitz in A-4481 Asten. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz und jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
b) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts / Wiener UN- Abkommen über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

 

§ 15 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam / nichtig sein, oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Asten, August 2009